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Die katholische Kirchengemeinde St. Marien Cloppenburg-Bethen sucht zu sofort für ihre Kirche in Varrelbusch eine/n

Küsterin/Küster (m/w/d) als Vertretung

Der Küster trägt durch seinen Dienst dazu bei, dass sich die Gemeinde als Gottesfamilie mit Freude zu Ihren Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen versammeln kann. Wir suchen einen zuverlässigen Küster, der ein Herz für ein ansprechendes, sauberes, einladendes Kirchengebäude besitzt. Sie sind einsatzfreudig und sind es gewohnt selbständig zu arbeiten. Darüber hinaus agieren sie gern mit Menschen, sind offen und flexibel. Sie sind Ansprechpartner für unsere Pfarrer, die Gemeindemitglieder sowie die Besucher unserer schönen Kirche.

Ihre Aufgabenfelder:

  • Vorbereitung, Begleitung sowie Nachbereitung von Gottesdiensten und besonderen Veranstaltungen
  • Instandhaltung und Pflege des Inventars
  • Eigenverantwortliche Organisation des Arbeitsfeldes
  • Allgemeine Hausmeistertätigkeiten im Umfeld der Kirche

Unsere Vorstellung von Ihnen:

  • Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft, das christliche Profil der Gemeinde mitzutragen
  • Offene und freundliche Persönlichkeit mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten
  • Eigenständige Arbeitsorganisation, Teamfähigkeit, Diskretion, Leistungsbereitschaft, Koordinationsgeschick
  • Bereitschaft zu fachbezogenen Fortbildungen
  • Technisches bzw. handwerkliches Geschick runden Ihr Profil ab

 

Unser Angebot an Sie:

  • ein unbefristetes Anstellungsverhältnis als flexible Vertretungskraft
  • eine Vergütung nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst (AVO) mit den üblichen Sozialleistungen inkl. einer zusätzlichen betriebliche Altersvorsorge
  • Ein zukunftssicheres, vielfältiges und eigenverantwortliches Aufgabenfeld
  • Berufliche Fort- und Weiterbildung wird angeboten und ist erwünscht.

 

Ihre Bewerbung, gerne auch per email richten Sie bitte an:

Kath. Kirchengemeinde St. Marien in Bethen, z. H. Msgr. Dr. D. Költgen

An der Wallfahrtskirche 5, 49661 Cloppenburg-Bethen,

Mail: msgrdr.dirk.koeltgen@stmarien-bethen.de

 

 

Gottesdienstzeiten 01. Februar bis 09. Februar 2025

 

Samstag   01. Februar
17:10 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Rosenkranz
17:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Vorabendmesse mit Blasiussegen
19:00 Uhr  Basilika Vorabendmesse mit Blasiussegen u.

Segnung Schwangerer und werdender Eltern

 
Sonntag   02. Februar,  Darstellung des Herrn – Lichtmess
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt mit Blasiussegen
10:30 Uhr  Basilika Hochamt mit Blasiussegen
11:30 Uhr  Basilika Stille Anbetung
14:00 Uhr  Basilika Anbetung der Gebetsgemeinschaft um geistl. Berufe
15:00 Uhr  Basilika Stille Anbetung
16:00 Uhr  Basilika Gestaltete Anbetung
17:00 Uhr  Basilika Eucharistische Lichterandacht zum Tag des gottgeweihten Lebens
 
Montag   03. Februar
08:30 Uhr  Basilika Hl. Messe mit Blasiussegen
 
Dienstag   04. Februar
10:00 Uhr  Basilika Pilgeramt
14:30 Uhr  St. Marien Varrelbusch Rosenkranz
15:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Seniorenmesse
 
Mittwoch   05. Februar
09:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hl. Messe
19:00 Uhr  Basilika Hl. Messe
 
Donnerstag   06. Februar
08:00 Uhr  Basilika Rosenkranz
08:30 Uhr  Basilika Hl. Messe
10:00 Uhr  Krypta Anbetung Gebet für Priester und geistliche Berufungen
15:00 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Hl. Messe
 
Freitag   07. Februar   Herz-Jesu-Freitag
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hl. Messe zum Herz-Jesu Freitag
19:00 Uhr  Basilika Hl. Messe zum Herz-Jesu-Freitag
 
Samstag   08. Februar
17:30 Uhr  St. Marien Kellerhöhe Vorabendmesse
19:00 Uhr  Basilika Vorabendmesse
 
Sonntag   09. Februar   5. Sonntag im Jahreskreis
09:00 Uhr  St. Marien Varrelbusch Hochamt
10:30 Uhr  Basilika Hochamt
 

 

Veranstaltungsvorschau 2025

Vorankündigung:

 Das große Lichterfest
Jeden 2. Februar feiern wir in der Kirche Mariä Lichtmess. Früher markierte dieses Fest das Ende der Weihnachtszeit. Bis heute bleiben in vielen Kirchen u. Familien die Krippen und manchmal auch der Weihnachtsbaum bis Mariä Lichtmess stehen. Um was es bei diesem Fest geht, erfahren wir, wenn wir uns das Evangelium von Mariä Lichtmess anschauen. Maria und Josef gehen da mit ihrem Baby Jesus nach Jerusalem. Im Tempel weihen sie Jesus Gott. Und zwei alte Menschen, Simeon und Hannah, sehen das Baby und preisen Gott, dass der Retter für das Volk Israel nun da ist. Simeon spricht über Jesus besondere Worte. Er sagt: „Ein Licht, das die Heiden erleuchtet“. Er spricht von Jesus als einem Licht. Dieses Licht leuchtet allen Menschen, ob Sie nun vorher zum Volk Israel gehörten oder nicht. Warum ist Jesus ein Licht? Bevor Jesus kam, lebten die Menschen im Dunkeln. Das ist natürlich nur bildlich gemeint. Gemeint ist, dass es niemand auf der Erde gab, der sicher sagen konnte: Es wird einmal alles gut. Das kann man als Dunkelheit bezeichnen. Und jetzt sieht Simeon Jesus im Tempel und erkennt: Hier ist das Licht, das unsere Dunkelheit hell macht. Mit Jesus wissen wir nun sicher, es wird einmal alles gut. Der Tod und die Sünde haben nicht das letzte Wort.

Herzliche Einladung                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Am Sonntag, den 02.02.2025 um 10:30 Uhr Hochamt in der Basilika, anschließend Aussetzung des Allerheiligsten und Anbetung zum Tag des geweihten Lebens 17:00 Uhr eucharistische Lichterandacht, mit sakramentalem Segen.

11. Februar 2025, Welttag der Kranken, 10.00 Uhr Pilgeramt mit Krankensalbung

Antoniusdienstage

Herzlichen laden wir zur Mitfeier der neun „Antoniusdienstage“

in der St. Marien-Basilika ein. Bitte dazu das „Antoniuslob“ Gebet- und Gesangbuch mitbringen. Es ist auch am Schriftenstand zu erwerben.

Der münsterische Drost von Cloppenburg Carl Othmar von Grothaus (1648-1690), baute nach dem dreißigjährigen Krieg die Gnadenkapelle wieder auf, die dann von Bischof Christoph Bernhard von Galen konsekriert wurde. Der Drost und seine Familie waren begeisterte Verehrer des hl. Antonius von Padua, so dass sie ihn zum zweiten Patron der Bether Gnadenkapelle machten. Besonderer Beliebtheit im Cloppenburger Raum erfreut sich seitdem die Feier der neun Antonius-Dienstage (die neun Dienstage, die dem Palmsonntag vorangehen) mit einer Votivmesse zur Ehre dieses Heiligen und Nothelfers.

Wir feiern das Pilgeramt zu Ehren des Hl. Antonius um 10.00 Uhr in der Basilika:

  1. Dienstag, 11.02.2025
  2. Dienstag, 18.02.2025
  3. Dienstag, 25.02.2025
  4. Dienstag, 04.03.2025
  5. Dienstag, 11.03.2025
  6. Dienstag, 18.03.2025
  7. Dienstag, 25.03.2025
  8. Dienstag, 1.04.2025
  9. Dienstag, 8.04.2025

 

Schwangerensegnung

Samstag: 01.02.2025

um 19.00 Uhr

Eltern werden guter Hoffnung sein!

Liebe werdende Eltern, herzlich laden wir Sie ein, sich in der Zeit der Schwangerschaft und Vorbereitung auf die Geburt Ihres Kindes den Segen Gottes persönlich und mit Handauflegung zusprechen zu lassen. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, sonst Berührungspunkte mit unserer Gemeinde haben oder nicht, gemeinsam mit Ihnen wollen wir Ihr Anliegen und Wünsche betend vor Gott tragen und ihm danken für das Geschenk neuen Lebens.

Weitere Termine: 04.04.2025, 07.06.2025, 08.08.2025, 11.10.2025 u. 05.12.2025 jeweils um 19 Uhr

Prozessgruppe

Pastorale Räume: Der Anfang ist gemacht!
Das Jahr 2024 markiert den Start der Pastoralen Räume. Was liegt jetzt an? Ein Update.
Mit dem Jahreswechsel sind sie ins Leben gerufen worden: die Pastoralen Räume. Bischof Dr. Felix Genn hat die neuen Strukturen für die Seelsorge im Bistum Münster zum 1. Januar gegründet. Ebenfalls zu Jahresbeginn hat Weihbischof und Offizial Wilfried Theising die Kirchengemeindeverbände (KGV) als Rechtsträger der Pastoralen Räume errichtet. Zuvor hatten alle Pfarreien im Oldenburger Land den Beitritt zum jeweiligen KGV beschlossen. In jedem Pastoralen Raum gibt es jeweils einen KGV:
Das erste Quartal dieses Jahres stand dabei ganz im Lichte neuer Aufbrüche: in allen sechs Pastoralen Räumen im Oldenburger Land hat sich im Februar die jeweilige Prozessgruppe konstituiert. Die Mitglieder wurden durch die Pfarreien vorgeschlagen und durch Offizial und Weihbischof Theising berufen. Was macht die Prozessgruppe im Pastoralen Raum?
Die Prozessgruppe bündelt, sortiert und berät gemeinsame pastorale Anliegen im Pastoralen Raum und steuert damit den Prozess. Die Prozessgruppe ist bevollmächtigt, neue Initiativen und Impulse im Pastoralen Raum anzustoßen. Sie trifft Entscheidungen über Prozessschritte und Anliegen, die den Pfarreiräten vorgelegt werden. Die Prozessgruppe arbeitet bis 2025.

Die Mitglieder der Prozessgruppen in unserem Pastoraler Raum Cloppenburg-Löningen:
Petra Nilling (Cappeln)
Elisabeth Schene (Bethen)
Tobias Möller (Bethen)
Johanna Blömer (Cloppenburg)
Merve Telaar (Cloppenburg)
Manfred Quatmann (Cloppenburg)
Andrea Kahlert (Höltinghausen)
Karl Vorwerk (Emstek)
Kristin Bohmann (Molbergen)
Bernard Wichmann (Essen)
Marlies Hukelmann (Löningen-Elbergen)
Ansgar Ahrens (Lastrup)
Nicole Kemme (Lindern)
Prozessleiter ist Dechant Bertholt Kerkhoff (St. Vitus Löningen).

Neben der konstituierenden Sitzung der Prozessgruppen haben Ende Februar und Anfang März in allen sechs Pastoralen Räumen im Oldenburger Land Kick Off-Veranstaltungen stattgefunden. Eingeladen waren dazu alle Mitglieder der Pfarreiräte und alle, die an der Kirchenentwicklung vor Ort interessiert sind.

Wofür Pastorale Räume?
Warum gibt es seit diesem Jahr Pastorale Räume im Bistum Münster? In Deutschland und Europa verändern sich Religiosität und Gesellschaft schon lange. Die Zahlen beim hauptamtlichen Seelsorge-Personal (Priester und Pastoralreferentinnen und -referenten) werden in den kommenden Jahren deutlichzurückgehen.
Auch der Gottesdienstbesuch nimmt immer weiter ab, wie auch die Zahl der Christen in der Gesellschaft allgemein. In Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit den wirtschaftlichen Ressourcen der
katholischen Kirche im Bistum Münster hat Bischof Dr. Felix Genn daher im Jahr 2021 den Prozess Gründung Pastoraler Räume angestoßen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:

Es gibt keine vom Bischof verordneten Zusammenlegungen von Pfarreien.

Die pastoralen Räume und der damit verbundene Rechtsträger in Form der Kirchengemeindeverbände sind der Rahmen für Kirchenentwicklung im Oldenburger Land.

Die Kirchengemeindeverbände ermöglichen gemeinsame Verantwortung vor Ort und dienen nicht der Delegation von Entscheidungen bzw. Abtretung von Verantwortung nach oben.

Die katholische Kirche im Bistum Münster will mit d3er pastoralen Arbeit so wiet wir möglich in der Fläche bleiben, d.h. in Pfarrei und Gemeinde, in Einrichtungen, Institutionen und Verbänden.

Es braucht mehr Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.

Verwaltungsarbeit und Kindertagesstätten
Auch die gemeinsame Verwaltungsarbeit in den Pastoralen Räumen wird in diesem Jahr konkret.
Zu Jahresbeginn wurde, wie bereits erwähnt, in jedem Pastoralen Raum ein Kirchengemeindeverband (KGV) errichtet. Die KGV sind – wie auch die Pfarreien- Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie dienen als Rechtsträger für die gemeinsame Arbeit im Pastoralen Raum.
Die KGV werden ab August 2024 die Trägerschaft für die katholischen Kindergärten übernehmen, die bisher in Trägerschaft der Pfarreien sind. Die Kitas bleiben für die Kirche vor Ort wichtige pastorale Orte. Die zunehmend komplexere Verwaltungsarbeit können die Pfarreien künftig im Pastoralen Raum gemeinsam verantworten und absichern. Die Kirchengemeindeverbandsvertretungen als Organe der Kirchengemeindeverbände haben sich ebenfalls Anfang des Jahres konstituiert. Die Verwaltungsarbeit wird künftig von einem Ökonom geleitet. Für die Übergangsphase wird für diese Position ein Ökonom vom Bischöflich Münsterschen Offizialat gestellt. Für den pastoralen Raum Cloppenburg – Löningen ist es Florian Tabeling.
Zukunft der Seelsorge
Wie genau die Seelsorge künftig gestaltet wird, wird vor Ort entschieden. Klar ist nur: Die Rahmenbedingungen, unter denen künftig das Evangelium verkündet, Liturgie gefiert und Nächstenliebe aus dem Glauben heraus praktiziert wird, werden sich ändern. Schließlich gibt es künftig deutlich weniger hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger.
Doch das bedeutet keinesfalls ein Ende der katholischen Kirche. „Wir erleben keine Abwicklung von Kirche, sondern eine Entwicklung unserer Gemeinschaft“, sagte Dr. Markus Wonka, Leiter der Abteilung Seelsorge und Seelsorge-Personal im Bischöflich Münsterschen Offizialat, beim 1. Oldenburger Zukunftsforum zur Kirchenentwicklung in den Pastoralen Räumen. Dieses fand im Juni 2023 statt. Die Sozialgestalt der Kirche wird sich -teils stärker, teils weniger stark- verändern, das Evangelium und der Grundauftrag der Kirche bleiben aber gleich. Die Gemeinschaft der Christen wird dort lebendig sein, wo Menschen -motiviert durch ihren Glauben- zusammenfinden. „Nicht alle müssen Christen sein, aber überall muss das Evangelium antreffbar sein!“, erklärt Wonka auf dem Zukunftsforum.

AUTOR: Philipp Ebert (Leitung Öffentlichkeitsarbeit im BMO)

Hinweisgeberschutz

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens in der Katholischen Kirchengemeinde ____________ haben wir die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut.

Sie haben als Mitarbeitende der Katholischen Kirchengemeinde _____________ hierüber die Möglichkeit, Meldungen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften i.S. § 2 HinSchG, – auch vollständig anonym – abzugeben.

Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.

Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information gemeldet wird.

Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was wird wo gemeldet:

Im Hinblick auf Beschwerden, die keine Rechtsverstöße i.S.d. § 2 HinSchG beinhalten, bleibt es beim bisherigen Beschwerdeverfahren.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen keine Repressalien zu befürchten sind, sind an die interne Meldestelle zu richten. Neben der zuvor beschriebenen anonym digitalen Meldung besteht auch die Möglichkeit, Verstöße der internen Meldestelle unter der kostenfreien Sonderrufnummer 0800 0060884 oder per E-Mail unter hinweisgeberschutz@bmo-vechta.de zu melden.

Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen Repressalien zu befürchten sind, sind an die externe Meldestelle zu richten.

Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch.

Ergänzend verweisen wir auf die weitergehenden Informationen und FAQ zum Thema Hinweisgeberschutz unter https://www.offizialat-vechta.de/hinweisgeberschutzgesetz